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Die Herkunft des Begriffes "Gesellschaft" ist aus altertümlich gewordenen Worten wie "Geselle" erkennbar (vgl. Gleich und gleich gesellt sich gern). Eine oft implizite Bedeutung des Begriffs Gesellschaft ist, dass seine Mitglieder ein gegenseitiges Interesse oder ein Interesse an einer allgemeinen Zielsetzung teilen.
Gesellschaft (Soziologie)
Zum Begriff
Die Soziologie versteht allgemein unter Gesellschaft das Zusammenleben von Menschen. Genauer wird darunter ein Kollektiv, z. B. ein Volk, oder ein strukturierter, räumlich abgegrenzter Zusammenhang zwischen Menschen (z. B. "die schwedische Gesellschaft"), oder ein sonst durch die Dichte und Multiplexität sozialer Interaktionen abgrenzbares Knäuel im Netzwerk der Menschheit verstanden.
Die Bezeichnung Gesellschaft ist als zentraler Grundbegriff der Soziologie durchaus nicht unbestritten. Analytisch eingeführt wurde der Begriff in die deutsche Soziologie durch den Soziologen Ferdinand Tönnies (1855-1936) 1887 in seinem Werk Gemeinschaft und Gesellschaft. Er stellt hier dem Begriff der Gemeinschaft, welche sich durch gegenseitiges Vertrauen, emotionale Anbindung und Homogenität auszeichnet, den Begriff der Gesellschaft gegenüber, derer sich die Akteure mit je und je individuellen Zielen bedienen, und mit welchen sie dementsprechend nur lose verknüpft sind. Beide, Gemeinschaft und Gesellschaft, sind für ihn der gemeinsame Gegenstand der Soziologie. An ihn lehnt sich auch Max Weber an, der jedoch den Begriff "Vergesellschaftung" benutzt.
Konkrete Anwendung des Begriffs
Für konkrete Anwendungen des Begriffs wird die Grenze der Gesellschaft wegen allzu schlecht bestimmbarer Allgemeinbegriffe meist da angesetzt, wo (vermeintlich) die Gemeinsamkeit endet, die mit der Verwendung des Begriffs angedeutet werden soll. Diese Gemeinsamkeiten werden nach verschiedenen Kriterien abgegrenzt. So werden einzelne Länder (Abgrenzungskriterium: Landesgrenzen) als Gesellschaften bezeichnet, ebenso wie Kulturen (Abgrenzungskriterium: Kulturgrenzen) und soziale Systeme.
Wer Soziologie betreibt, wird immer fragen, wer erfolgreich eine "Gesellschaft" definiere. Dies ist schwieriger als beim Staat (auch der Nation) zu ermitteln, der durch völkerrechtlichen Vertrag oder erfolgreiche Proklamation entsteht, oder selbst beim Volk, das sich im Selbstverständnis durch symbolische, miteinander eng vernetzte Medien (Sprache, Liedgut, Abstammungs- und andere Mythen usw. als solches versteht, oft mit dichterischer Nachhilfe - vgl. Homer, Dante, Luther). Wer aber definiert z. B. die polnische Gesellschaft, d. h. grenzt das oben angesprochene "Knäuel" im sozialen Netzwerk Ostmitteleuropa als das polnische ab? Vermutlich Soziolog/inn/en.
Den politischen Eliten kann das kaum Recht sein. Die neoliberale Politikerin Margaret Thatcher stellte die Existenz von "Gesellschaft" überhaupt in Abrede.
"Gesellschaft" in systemtheoretischen Begriffen ist, mit Luhmann ausgedrückt, das umfassendste soziale System, die Einheit, die keine soziale Umwelt mehr hat und alle (anderen) sozialen Systeme, Verhältnisse und Tatbestände umfasst. Anders ausgedrückt ist Gesellschaft alles, was durch Kommunikation füreinander erreichbar ist.
"Weltgesellschaft"
Tönnies' und Luhmanns Ansätze erlauben - wie die vieler anderer soziologischer Makrotheoretiker - jeden Falls auch die Konzeption einer "Weltgesellschaft" (bei Tönnies durch den Fernhandel, bei Luhmann durch Anschluss von Kommunikationsmedien wie etwa dem "Geld"; bei Marx durch den durchdringenden Ausbeutungsmechanismus im Kapitalismus, bei Gumplovicz durch den Krieg zwischen Gruppen usw.).
Gesellschaft (Rechtsform)
Das Wort Gesellschaft kommt im juristischen Sprachgebrauch (bei Rechtsformen für juristische Personen) vor, so unter anderem als
Verwandte Themen
Bevölkerung, Demokratie, Ethnologie, Volkskunde, Gemeinschaft, Gesellschafter, Informationsgesellschaft, juristische Person, Marginalisierung, Sozialstruktur, Volk
Siehe auch: Hochzeitsgesellschaft, Geselle, Gesellschaftsspiel
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