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Frondienste waren als Gegenleistung für Schutz, Land und Jurisdiktion des Grundherren zu leisten und umfassten bäuerliche Tätigkeiten für eine festgelegte Zahl von Tagen auf den nicht verliehenen Feldern des Grundherren. Meist fanden sie zur Saat- oder Erntezeit statt und stellten dadurch ein großes Problem für die hörigen Bauern dar, die ja gerade zu diesen Zeiten auch auf ihren eigenen Feldern viel Arbeit zu bewältigen hatten.
In der mecklenburgischen Hofdienstordnung von 1704 werden erstmalig die Dienste der Bauern geregelt:
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