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Frauenwahlrecht

Frauenwahlrecht bedeutet, dass die weibliche (erwachsene) Bevölkerung eines Landes die Möglichkeit hat, an politischen Abstimmungen teilzunehmen.

Dem Frauenwahlrecht ging ein langer Kampf der Frauenbewegung voraus, der teilweise bereits im 17. Jahrhundert begann. Die erste "moderne" Kämpferin für das Frauenwahlrecht war Olympe de Gouges die für ihre im Laufe der französischen Revolution verfasste "Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin" geköpft wurde.

Neuseeland war 1893 der erste neuzeitliche Staat, in dem Frauen dieses Bürgerrecht erkämpft hatten. Innerhalb der Vereinigten Staaten wurde das Frauenwahlrecht erstmals 1869 in Wyoming eingeführt. 1902 folgte Australien, 1906 dann Finnland als erstes europäisches Land. In Deutschland erlangten Frauen am 12. November 1918 mit der Gründung der Weimarer Republik das aktive und passive Wahlrecht. US-Frauen erhielten 1920 mit der Verabschiedung des 19. Verfassungszusatzes das vollständige Wahlrecht. In Großbritannien erhielten Frauen ab dem 2. Juli 1928 das Wahlrecht. In Frankreich kam das Frauenwahlrecht erst nach dem Zweiten Weltkrieg im Jahre 1946 dazu. Die Schweizerinnen mussten bis zum 7. Februar 1971 warten, doch führte der Kanton Appenzell Innerrhoden das Recht erst 1990 ein. Liechtenstein kam 1984 dazu. In einigen, vorwiegend islamischen Ländern der Welt wie z.B. Kuwait haben die Frauen bis heute kein Wahlrecht erhalten.

Verwandte Themen

Siehe auch: Wahlrecht, Suffragetten, Frauenstimmrecht (Schweiz), Kinderwahlrecht


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