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Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie

Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (auch FFH-Richtlinie) wurde 1992 als Richtlinie 92/43/EWG vom Europäischen Rat verabschiedet. Sie beinhaltet auch Schutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG von 1979. Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 1998 wurde sie auch in Deutschland umgesetzt.

Inhalt
1 Charakter
2 Verfahren der Schutzgebietsausweisung
3 Eingriffe im FFH-Gebiet
4

Charakter

Die FFH-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Schutzgebiete nach der FFH-Richtlinie werden unter dem Begriff "Natura 2000" zusammengefasst.

Über den Schutzstatus wird gebietsbezogen und ausschließlich nach naturschutzfachlichen Kriterien entschieden. Die mit der Schutzgebietsausweisung verbundenen Nutzungseinschränkungen können auch nicht im Abwägungsprozess eines Bauleitplanaufstellungsverfahrens überwunden werden. Die Richtlinie sieht eine Alternativenprüfung vor.

Eingriffe im ausgewiesenen Schutzgebiet unterliegen einer Verträglichkeitsprüfung.

Verfahren der Schutzgebietsausweisung

Eingriffe im FFH-Gebiet

Bei
Eingriffen im FFH-Gebiet muss nun zuvor eine


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



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