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Nach der Entstehung der Tschechoslowakei wurde lange überlegt, welche Flagge der neue Staat haben soll. Seit 1914 wurden vorläufig verschiedene Formen der traditionellen weiß-roten böhmischen Flagge verwendet,die sich wiederum vom böhmischen Wappen ableitet. 1918 wurde sie zur Flagge der Tschechoslowakei erklärt und 1920 wurde am linken Rand ein blaues Dreieck für die Slowakei (siehe Flagge der Slowakei) eingefügt, so dass die Flagge nunmehr in den panslawistischen Farben weiß-blau-rot gehalten war.
Nach der Auflösung der Tschechoslowakei 1993 entschied man sich in Tschechien die Flagge beizubehalten, obwohl dadurch eindeutig der mvcr.iol.cz/sbirka/1992/sb110-92.pdf Art. 3 Absatz 2 des Verfassungsgesetzes der Tschechoslowakei vom 25. November 1992 über die Auflösung der Tschechoslowakei verletzt wurde.
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