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Nicht zum Fahrenden Volk gehören ortsfeste Bettler und Obdachlose ("Berber"); Räuber und berufsmäßige Taschendiebe (die große Messen und Sportveranstaltungen aufsuchen, aber einen festen Wohnsitz haben); wandernde Gesellen des Handwerks ("auf der Walz"), Hausschneider ("auf Stör"), unzünftige Handwerker ("Bönhasen"); Fernkaufleute; Seeleute. Handelsvertreter (z. B. "Pharmareferenten") sind kein Fahrendes Volk, sondern werden zu den "Reisenden" gezählt. Überhaupt sind zeitgenössische Formen horizontaler sozialer Mobilität nicht mehr darunter zu rechnen, trotz struktureller Ähnlichkeiten (dazu gehört auch die Ausbildung eigener Subkulturen), wie z. B. Fernfahrer, Ensembles von Wanderbühnen oder gewerbsmäßige Schlepper.
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