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Exporte von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in einen anderen EU-Mitgliedstaat werden auch als Versendungen bezeichnet.
Die in einem Staat exportierten Waren werden in den Zielstaaten importiert. Zieht man von den Exporten die Importe ab, so erhält man den Außenbeitrag.
Im übertragenen Sinne kann mit Export auch der Transfer von anderen Dingen als Waren gemeint sein, zum Beispiel von Kapital oder Ideen.
Ein Exportland ist ein Land, deren Volkswirtschaft zu einem bedeutenden Teil für den Export produziert.
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