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Europäische Gemeinschaft

Dieser Artikel befasst sich mit der EG (ehem. EWG) als einer Säule der Europäischen Union (EU), andere Bedeutungen unter Europäische Gemeinschaft (Begriffsklärung). Die EG ist das Herz der Europäischen Union.


Die Europäische Gemeinschaft, Abk. EG, ist seit 1. Juli 1967 Nachfolgerin der EWG.

Die EG ist eine der drei so genannten Europäischen Gemeinschaften, die zusammen eine der Grundlagen der EU bilden. Seit 2002 wurden die Regelungen des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl in den EG-Vertrag aufgenommen, da der EGKS-Vertrag nach 50 Jahren Laufzeit auslief.

Siehe auch:

Die Richtlinien und Verordnungen basieren auf dem EG-Vertrag, auch wenn in der Öffentlichkeit oft von EU-Entscheidungen die Rede ist.

Die wichtigsten Organe der EG sind:

Diese Organe sind gleichzeitig für alle drei Gemeinschaften tätig und teilweise für die gesamte Europäische Union (einheitlicher institutioneller Rahmen).


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