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Die EG ist eine der drei so genannten Europäischen Gemeinschaften, die zusammen eine der Grundlagen der EU bilden. Seit 2002 wurden die Regelungen des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl in den EG-Vertrag aufgenommen, da der EGKS-Vertrag nach 50 Jahren Laufzeit auslief.
Siehe auch:
Die wichtigsten Organe der EG sind:
www.weltpolitik.net/sachgebiete/eu/
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