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Die einzelnen Kapitel des europa.eu.int/abc/obj/treaties/de/detoc38.htm EURATOM-Vertrags beschäftigen sich u.a. mit der Förderung der Forschung auf dem Nukleargebiet, der Verbreitung von Kenntnissen, dem Gesundheitsschutz, Investitionen, gemeinsamen Unternehmen, der Versorgung der Gemeinschaft mit Erzen, Ausgangsstoffen und besonderen spaltbaren Stoffen (per EURATOM-Versorgungsagentur), der Überwachung der Sicherheit sowie mit dem Eigentum an den besonderen spaltbaren Stoffen, dem Gemeinsamen Markt auf dem Nukleargebiet und den Außenbeziehungen (Verträge von EURATOM mit Drittstaaten).
Im Unterschied zum kürzlich ausgelaufenen EGKS-Vertrag ist die Dauer des EURATOM-Vertrags unbeschränkt. Außerdem unterlag der EURATOM-Vertrag - im Gegensatz zu den Verträgen der EGKS und der EWG (später EG) - im Laufe der Zeit keinen substanziellen Veränderungen.
Zur Zeit werden verschiedenste Vorschläge zur Neugestaltung des Euratom-Vertrages diskutiert. Diese reichen von seiner vollständigen Abschaffung über seine Überführung in ein eigenes Energiekapitel der im Entwurf befindlichen Europäischen Verfassung bis hin zur unveränderten Übernahme in den Anhang dieser Verfassung. Der über die Europäische Verfassung beratende Konvent unter Führung von Valéry Giscard d'Estaing favorisiert die Übernahme in den Anhang.
Zwischen 1958 und 1967 hatte Euratom eigene Präsidenten.
Präsidenten der Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft:
www.dnr.de/publikationen/eur/archiv/eur0301-st.pdf
europa.eu.int/comm/euratom/index_en.html
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