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Beispiele sind die ethnische Säuberung in Ruanda (Konflikt zwischen Hutu und Tutsi), die Massentötung von Juden und Sinti und Roma in Nazideutschland oder die Vertreibung der Deutschen aus Mittel- und Osteuropa nach dem Zweiten Weltkrieg. Ziel einer ethnischen Säuberung war und ist die Schaffung eines ethnisch homogenen Staatswesens, wobei die Organisatoren der ethnischen Säuberung das Eigentum, das den Angehörigen der unerwünschten Volksgruppe abgenommen wurde, oftmals für sich selbst beanspruchen und in nahezu allen Fällen auch für die Finanzierung ihrer bewaffneten Schergen verwenden.
Es gibt auch eine Art sanfte ethnische Säuberung, welche zum Beispiel in Südtirol zwischen dem ersten und zweiten Weltkrieg betrieben wurde. Die Bevölkerung erhielt die Option nach Deutschland auszuwandern oder in Südtirol zu bleiben und die italienische Kultur anzunehmen.
Eine weitere Form der "sanften" ethnischen Säuberung ist das Vorgehen der israelischen Regierung seit 2003 zunehmend Palästinensern und Palästinenserinnen den Aufenthaltsstatus als "permanent resident", die sich außerhalb der Jerusalemgrenze bewegen, (wenn sie z.B. in der Westbank arbeiten und dort übernachten oder im Krankenhaus behandelt werden) zu verweigern.
Ethnische Säuberung wird mittlerweile als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet.
Siehe auch: Internationaler Strafgerichtshof
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