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In Deutschland werden wesentliche Teile der EMAS-Verordnung durch das Umweltauditgesetz (UAG) umgesetzt. Im UAG ist u.a. das Zulassungs- und Aufsichtssystem für die Umweltgutachter geregelt. Ausserdem konstituiert das UAG den www.uga.de Umweltgutachterausschuss (UGA), der die Aufgabe hat, das Bundesumweltministerium im Bereich dieses freiwilligen Öko-Audits zu beraten, Richtlinien zur Anwendung des Umweltauditgesetzes zu erlassen und die Verbreitung von EMAS im Bundesgebiet zu fördern. Im UGA sind die folgenden Interessengruppen vertreten: Wirtschaft, Umweltgutachter, Umwelt- und Wirtschaftsverwaltung des Bundes und der Länder, Gewerkschaften und Umweltverbände. Die 25 ehrenamtlichen Mitglieder werden in ihrer Arbeit und ihrem Engagement von einer hauptamtlichen Geschäftsstelle mit Sitz in Berlin unterstützt.
Links
www.emas-logo.de
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www.emas-register.de
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www.uga.de
www.uga.de
europa.eu.int/comm/environment/emas/index_en.htm
europa.eu.int/comm/environment/emas/index_en.htm
www.umweltbundesamt.de
www.umweltbundesamt.de
www.bmu.dewww.bmu.de
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