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EMAS-Verordnung

EMAS - kurz für "Eco-Management and Audit Scheme" - ist das Umweltmanagement nach der europäischen Verordnung (EG) Nr. 761/2001 zur kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes. Betriebe und Organisationen, gleich welcher Größe und Branche, bewerten und verbessern auf der Basis dieser Verordnung fortlaufend durch Umweltmanagement und -prüfung die eigenen Umweltleistungen, veröffentlichen ihre Daten in einer von einem unabhängigen Umweltgutachter geprüften Umwelterklärung und dürfen mit dem EMAS-Logo für sich werben.

In Deutschland werden wesentliche Teile der EMAS-Verordnung durch das Umweltauditgesetz (UAG) umgesetzt. Im UAG ist u.a. das Zulassungs- und Aufsichtssystem für die Umweltgutachter geregelt. Ausserdem konstituiert das UAG den www.uga.de Umweltgutachterausschuss (UGA), der die Aufgabe hat, das Bundesumweltministerium im Bereich dieses freiwilligen Öko-Audits zu beraten, Richtlinien zur Anwendung des Umweltauditgesetzes zu erlassen und die Verbreitung von EMAS im Bundesgebiet zu fördern. Im UGA sind die folgenden Interessengruppen vertreten: Wirtschaft, Umweltgutachter, Umwelt- und Wirtschaftsverwaltung des Bundes und der Länder, Gewerkschaften und Umweltverbände. Die 25 ehrenamtlichen Mitglieder werden in ihrer Arbeit und ihrem Engagement von einer hauptamtlichen Geschäftsstelle mit Sitz in Berlin unterstützt.

Links

www.emas-logo.de

www.emas-logo.de

www.emas-register.de

www.emas-register.de

www.uga.de

www.uga.de

europa.eu.int/comm/environment/emas/index_en.htm

europa.eu.int/comm/environment/emas/index_en.htm

www.umweltbundesamt.de

www.umweltbundesamt.de

www.bmu.dewww.bmu.de
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.