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1 Grundlagen 2 Kreis- und Stadt- Elternvertretungen 3 |
Grundlagen
Die Grundlage der Arbeit von Elternvertretungen in Schleswig-Holstein ist im § 17 des Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTa G) festgeschrieben.
Diese Regelungen können in anderen Bundesländern abweichen, da diese Gesetze Landesrecht sind.
Absatz(4) Die Elternvertretung nimmt folgende Aufgaben wahr:
Absatz(5) Über die einzelne Kindertageseinrichtung hinausgehende Zusammenschlüsse von mehreren Elternvertretungen sind möglich.
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Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |