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Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) ist die Rechtsgrundlage für den Betrieb regelspuriger Eisenbahnen, nicht jedoch für den Bau, den Betrieb oder die Benutzung der Bahnanlagen von nichtöffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmen in Deutschland.

Ziel des Gesetzes ist im Allgemeinen, zu erreichen, dass Bahnanlagen und Fahrzeuge so beschaffen sind, daß sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Diese Anforderungen gelten als erfüllt, wenn die Bahnanlagen und Fahrzeuge den Vorschriften der Verordnung und, soweit diese keine ausdrücklichen Vorschriften enthält, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

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Im Gegensatz zu nach BOStrab betriebenen Straßenbahnen fahren nach EBO betriebene Vollbahnen grundsätzlich nicht auf Sicht, sondern durch technische Mittel gedeckt.

Für den Fahrgast ist die EBO unter anderem deswegen von Bedeutung, da sie es zur Ordnungswidrigkeit macht, an der falschen Zugseite auszusteigen, Bahnanlagen zu verunreinigen, im Gleis herumzulaufen oder Müll aus dem Zug zu werfen.

Rechtshinweis
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.