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Als Beispiele seien genannt das Einzugsgebiet einer Stadt, einer Schule, eines Unternehmens oder auch eines Vergnügungsparks.
Das Einzugsgebiet eines fließenden Gewässers ist vor allem das oberirdisch entwässerte Gebiet.
Die Niederschläge, die in diesem Gebiet fallen, speisen das fließende Gewässer. Unter fließendem Gewässer sind hier Bäche, Nebenflüsse, Flüsse oder Ströme zu verstehen, wobei das Einzugsgebiet eines kleineren fließenden Gewässers Bestandteil des Einzugsgebietes des größeren, in das es mündet, ist. So hat jeder Quellfluss der Bode im Harz ein bestimmtes Einzugsgebiet, das Bestandteil des Einzugsgebietes der Bode ist; dessen Einzugsgebiet ist wiederum Bestandteil des Einzugsgebietes der Saale, das der Saale gehört zum Einzugsgebiet der Elbe.
Einzugsgebiete sind voneinander durch Wasserscheiden getrennt. Mithilfe von Kanälen kann man zum Zwecke der Schifffahrt diese überwinden, wobei man wegen der Höhenunterschiede in der Regel nicht ohne Schleusen oder Schiffshebewerke auskommt.
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