Die Einwohnerzahl oder treffender Einwohneranzahl ist die absolute Zahl aller Einwohnerinnen und Einwohner einer Gebietskörperschaft (z. B. Kommune, Gemeinde, Stadt, Landkreis, Bezirk, Bundesland, Staat). Zu den Einwohnern zählen nicht allein die Bürger, sondern unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status Ausländer wie auch Kinder und Jugendliche sowie alle übrigen Wohnsitzberechtigten, wobei regelmäßig nur die Einwohner mit Hauptwohnsitz gezählt werden. Juristische Personen werden davon ausgenommen. Nach der Zahl der Einwohner bestimmt sich die Zahl der Vertreter im Rat bzw. Parlament der Gebietskörperschaft. Von der Einwohnerzahl werden häufig fiskalische Zuweisungen abhängig gemacht.
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