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Einkommensteuer-Vorauszahlung

Laut Einkommensteuergesetz schuldet ein Steuerpflichtiger eines Teil seiner Einnahmen als Steuer dem Staat. Die Einkommensteuer ist eine jährliche Steuer, was jedoch nicht ohne weitere Rückschlüsse auf die Vorauszahlungstermine zulässt.

Die Vorauszahlungen werden jedoch aus zwei Gründen gleichmäßig im veranlagten Jahr verteilt:

Es gibt drei Formen der Vorauszahlung, bei denen man seine Steuer nicht selbst abführt:

Einnahmen aus Gewinneinkünften, aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte des § 22 EStG sind jedoch auf diese Weise nicht abgedeckt.

Das örtlich zuständige Finanzamt schätzt auf Grundlage des Einkommens des vergangenen Jahres die zu erwartende Steuerlast für das aktuelle Jahr. Ist auf Grund der Vorjahresdaten auch für das laufende Jahr eine Steuernachzahlung zu erwarten, so kann das Finanzamt eine quartalsweise Vorauszahlung festsetzen (§ 37 EStG). Doch auch für abgelaufene Jahre ist die Festsetzung einer so genannten nachträglichen Vorauszahlung möglich.

Rechtshinweis
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
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