Einjähriger
Der Einjährige oder Einjährig-Freiwillige war eine Besonderheit in der preußischen (später deutschen) Armee des 19. Jahrhunderts.
Angehörige der "gebildeten Stände", damit waren ursrünglich Studenten und Abiturienten, später andere Männer einer höheren Schulbildung gemeint, konnten sich vor der Musterung freiwillig zur Armee melden, mußten dann statt zwei oder drei Jahren nur ein Jahr dienen und wurden anschließend bei Bewährung Offizier bei der Landwehr.
Im Kaiserreich war es wichtig für die Karriere, Landwehroffizier zu sein.
siehe auch: Wehrpflicht
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