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Einigungsvertrag

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag -

Im Jahre 1990 wurde der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ausgehandelt. Verhandlungsführer auf der Seite der Bundesrepublik war Wolfgang Schäuble, auf der Seite der Deutschen Demokratischen Republik Günther Krause.

Der Einigungsvertrag regelte den Beitritt der neu gebildeten DDR-Länder zur Bundesrepublik zum 3. Oktober 1990.

Neben vielen Einzelregungen waren die Übernahme des Grundgesetzes sowie die Änderungen des Grundgesetz Inhalt des Vertrages.

Basisdaten
Kurztitel: Einigungsvertrag
Voller Titel: Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Deutschen Demokratischen Republik über die
Herstellung der Einheit Deutschlands
Typ: völkerrechtlicher Vertrag
Rechtsmaterie: Völkerrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung: EV oder EinigV
FNA: 105-3
Vertragsstaaten: 2
Verkündungstag: 31. August 1990 (BGBl. II 1990, S. 885)
Aktuelle Fassung: 1. Juli 2004 (BGBl. I 2004, S. 718)

Siehe auch: Deutsche Wiedervereinigung


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
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