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Der Begriff Einheitswert (oder gemeiner Wert) wird im bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bewg/__9.html § 9 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bewg (BewG) definiert:
So ist als Bewertungsstichtag bei der Ermittlung der Einheitswerte in den alten Bundesländern der 01. Januar 1964 festgelegt worden. Methodisch werden die Einheitswerte durch pauschalierte Massenbewertung ermittelt; das Verfahren ist gegenüber dem durch die WertV vorgeschriebenem Verfahren vereinfacht.
Rechtshinweis
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Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |