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Einheitsstaat

Als Einheitsstaat bezeichnet man einen Staat, der keine politisch autonomen Untergliederungen wie Bundesländer oder Kantonee besitzt.

Auch Einheitsstaaten besitzen manchmal einzelne autonome Gebiete innerhalb ihrer Grenzen. Der Übergang zum Bundesstaat ist fließend. Ein Beispiel wäre Großbritannien und Nordirland, wo Schottland, Wales und Nordirland eigene Parlamente haben, der größte Teilstaat England aber nicht.

Beispiele für Einheitsstaaten:

Siehe auch: Zentralismus, Föderalismus


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