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1985 hielt der Europäische Rat von Mailand eine Regierungskonferenz zu den Themen Befugnisse der Institutionen, neue Zuständigkeitsbereiche der Gemeinschaft und die Schaffung eines Binnenmarktes ab mit dem Ziel, eines Zusatzvertrages zu den Römischen Verträgen und einer vertraglichen Grundlage für bestehende EPZ. Die die EPZ und die Änderung der Gemeinschaftsverträge betreffenden Ergebnisse wurden in der EEA zusammengefasst. Am 17. Februar 1986 wurde sie von insgesamt neun der zwölf Mitgliedsstaaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Vereinigtes Königreich) unterzeichnet, drei folgten kurze Zeit später. Die EEA trat am 1. Juli 1987 in Kraft.
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1 Die formulierten Ziele der EEA sind 2 Dazu gehörten die vier bestehenden Zuständigkeitsbereiche 3 Zusätzliche Befugnisse 4 Die wichtigsten der 282 konkreten Maßnahmen |
Des weiteren kam es zu einer Änderung der Geschäftsordnung des Rates, wobei eine Abstimmung im Rat nunmehr auf Initiative seines Präsidenten, auf Antrag der Kommission oder eines Mitgliedstaates erfolgen kann.
Mit der EEA wurden die Befugnisse des Europäischen Parlaments gestärkt, da von nun an seine Zustimmung zu Erweiterungs- und Assoziierungsabkommen der Gemeinschaft erforderlich ist. Im gesetzgebenden Bereich erhielt das EP durch das Kooperationsverfahren zwischen EP und Rat eine richtiggehende, wenn auch begrenzte Gesetzgebungsbefugnis, allerdings war es ein wichtiger Schritt, um aus dem Parlament einen Mitgesetzgeber, der mit dem Rat auf einer Stufe steht, zu machen.Die formulierten Ziele der EEA sind
In den Bestimmungen der EEA zur Schaffung des Binnenmarktes wurde die Einstimmigkeit der Beschlussfindung durch ein mehrheitliches Abstimmungssystem in Angelegenheiten des Binnenmarktes ersetzt.Dazu gehörten die vier bestehenden Zuständigkeitsbereiche
Zusätzliche Befugnisse
Außerdem wurden die Befugnisse der Gemeinschaft um folgende Zuständigkeitsbereiche erweitert, auch hier galt nun die qualifizierte Mehrheit:
(Ausnahmen: Bestimmungen über Steuern, Freizügigkeit der Arbeit und die Rechte der Arbeitnehmer)
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