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Eierkennzeichnungsregeln

Für das Inverkehrbringen von Eiern gelten seit 1. Januar 2004 genaue Kennzeichnungsregeln. Eier, die vom Erzeuger direkt an den Endverbraucher verkauft werden, müssen allerdings erst ab dem 1. Juli 2005 gekennzeichnet werden.

Aus den auf den Eiern angebrachten Aufdrucken kann der Verbraucher nachstehende Informationen entnehmen:

die Haltungsform des Huhns:

 0 = ökologische Erzeugung
 1 = Freilandhaltung
 2 = Bodenhaltung
 3 = Käfighaltung

das Land aus dem das Ei stammt:
 DE = Deutschland
 AT = Österreich
 BE = Belgien
 NL = Niederlande

die Erzeugerbetriebs- und Stallnummer.

Vermisst wird jedoch leider das Legedatum, was ja ein besonderes Kriterium für die Lagerdauer des Eis ist.

Haltungsformen

Die einzelnen Haltungsformen werden in der EG-Verordnung genau festgelegt: In Deutschland ist die Haltung von Hühnern in Legebatterien ab 2006 verboten, EU-weit erst ab 2012.

www.was-steht-auf-dem-ei.de/
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.