Eierkennzeichnungsregeln
Für das Inverkehrbringen von Eiern gelten seit 1. Januar 2004 genaue Kennzeichnungsregeln. Eier, die vom Erzeuger direkt an den Endverbraucher verkauft werden, müssen allerdings erst ab dem 1. Juli 2005 gekennzeichnet werden.
Aus den auf den Eiern angebrachten Aufdrucken kann der Verbraucher nachstehende Informationen entnehmen:
die Haltungsform des Huhns:
0 = ökologische Erzeugung
1 = Freilandhaltung
2 = Bodenhaltung
3 = Käfighaltung
das Land aus dem das Ei stammt:
DE = Deutschland
AT = Österreich
BE = Belgien
NL = Niederlande
die Erzeugerbetriebs- und Stallnummer.
Vermisst wird jedoch leider das Legedatum, was ja ein besonderes Kriterium für die Lagerdauer des Eis ist.
Haltungsformen
Die einzelnen Haltungsformen werden in der EG-Verordnung genau festgelegt:
- Freilandhaltung: Pro Huhn müssen 10 m2 Auslauf vorhanden sein
- Bodenhaltung: Pro Quadratmeter Stallfläche dürfen maximal 7 Hühner gerechnet werden
- Käfighaltung (Legebatterien): Pro Huhn werden 450-550 cm2 an Fläche gerechnet (ca. 2/3 eines DIN A4 Blatts)
In Deutschland ist die Haltung von Hühnern in Legebatterien ab 2006 verboten, EU-weit erst ab 2012.
- freiheit-schmeckt-besser.de/stempel/stempel.htmlwww.freiheit-schmeckt-besser.de/stempel/stempel.html
was-steht-auf-dem-ei.de/www.was-steht-auf-dem-ei.de/
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