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Eidgenossenschaft (Rechtsbegriff)

Die Eidgenossenschaft als abstrakter Rechtsbegriff bezeichnet die Verbindung von gleichberechtigten Genossen durch einen auf bestimmte Zeit oder für alle Ewigkeit bei Gott geschworenen Eid als höchste Form der Selbstverpflichtung des Menschen. In dieser Bedeutung steht die Eidgenossenschaft im Gegensatz zur Feudalherrschaft mit ihrer hierarchisch-asymmetrischen Organisation.

Siehe auch: Alte Eidgenossenschaft, Schweizerische Eidgenossenschaft.


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