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1 Eichgesetz und Öffentlichkeit 2 Zulassung zur Eichung 3 4 Siehe auch |
Eichgesetz und Öffentlichkeit
Das Eichgesetz dient allgemein dem Verbraucherschutz. Messgeräte, an deren Messsicherheit ein öffentliches Interesse besteht, unterliegen der Eichpflicht. Ein öffentliches Interesse besteht bei allen Messungen im Handel, aber auch im Bereich des Arbeits- und Umweltschutzes und in der Medizin.
Beispiele sind:
Zulassung zur Eichung
Eichfähig sind nur diejenigen Messgeräte, deren Bauart zugelassen ist. Daher geht der Eichung ein Zulassungsverfahren auf Antrag des Messgeräteherstellers z. B. bei der PTB voraus.
Bei einer Bauartzulassung wird anhand der technischen Unterlagen geprüft, ob die Konstruktion und Beschaffenheit den geltenden Eichvorschriften entsprechen. Die Geräte müssen ihrer Genauigkeitsklasse entsprechen und ihre Messbeständigkeit muss gegeben sein (d.h. die Messungen sind während des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraumes innerhalb der Verkehrsfehlergrenzen richtig).
Beispiel Waage
Die Eichfähigkeit einer Waage wird durch Bauartzulassung dokumentiert. Vorab werden die Waagen durch eine Bundesanstalt (meist ein staatliches
metrologisches Institut) einer eichtechnischen Prüfung unterzogen. Sie umfasst sowohl messtechnischee als auch gerätespezifische Anforderungen.
EU-weite Gültigkeit und SI
Die Bauartzulassung wird durch das EG-Bauartzulassungs-Zertifikat
(IEC-Type-approval certificate) dokumentiert. Diese Bauartzulassung ist in
allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) gültig.
Nach erfolgreicher Zulassung wird ein Zulassungszeichen erteilt, das auf allen Messgeräten dieser Bauart gut sichtbar angebracht sein muß. Teilweise wird es in Form einer Punze gestanzt - z.B. auf Gewichte für Balkenwaagen des Handels oder in Form einer Plombe angebracht. (s.a. Hauptstempel)
Die Eichvorschriften werden in der Regel nach SI-Einheiten und in Zusammenarbeit mit den metrologischen Staatsinstituten anderer Länder erstellt.
Zusätzliche Informationen finden sich unter
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Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |