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Danach darf dieses Messgerät nicht mehr für Zwecke verwendet werden, bei denen eine Eichpflicht besteht (z.B. im eichpflichtigen Warenverkehr, im Handel oder in der Medizin). Grundlage ist das Eichgesetz.
Je nach Messgeräteart beträgt die Eichgültigkeitsdauer z.B. 6 Jahre für Kaltwasserzähler, 5 Jahre für Warmwasserzähler, 16 Jahre für Elektrizitätszähler, 1/2 Jahr für Atemalkoholmessgeräte etc.
Die Eichgültigkeitsdauer von Verbrauchsmessgeräten (Strom, Gas, Wasser) kann verlängert werden, wenn eine amtlich durchgeführte Stichprobe ergibt, dass die eingesetzten Messgeräte richtig anzeigen.
Siehe auch
Eichamt, Prüfstelle, Wasserzähler
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