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Den Titel eines Ehrendoktor kann nach Maßgabe der Regelung der verleihenden Universität jede zu würdigende Person erhalten; weder die verleihende Hochschule noch die geehrte Person gehen damit eine Verpflichtung ein. In der Regel hält der Geehrte jedoch eine Antrittsvorlesung. Im Gegensatz zum Ehrendoktor ist der Ehren-Titel eines Honorarprofessors verbunden mit der Verpflichtung, an einer Universität unentgeltlich zu lehren.
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