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EG-Verordnungen sind in den Mitgliedsstaaten der EG unmittelbar und verbindlich geltendes Recht (vgl. Art. 249 Unterabsatz 1 EG-Vertrag). Es handelt sich um Gesetzgebungsakte der Organe der EG.
Sie gehen dem nationalen Recht vor und können sich an die EG selbst, die Mitgliedsstaaten oder die Angehörigen der Mitgliedsstaaten richten.
Auf der europa.eu.int/documents/eur-lex/index_de.htm Homepage der EG und EU kann man unter Gesetzgebung nach Verordnungen suchen.
Siehe: Gemeinschaftsrecht
Rechtshinweis
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