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Nach § 6 Abs.2 PAngVO (Preisangabenverordnung) in der Fassung der Veränderungsverordnung vom 28.7.2000 (BGBl I 1238) beziffert der effektive Jahreszins den Zinssatz, mit dem sich der Kredit bei regelmäßigem Kreditverlauf, ausgehend von den tatsächlichen Zahlungen des Kreditgebers und des Kreditnehmers, auf der Grundlage taggenauer Verrechnung aller Leistungen abrechnen lässt. Es gilt die exponentielle Verzinsung auch im unterjährigen Bereich. § 6 Abs.3 PAngVO bestimmt, dass in die Berechnung die Gesamtkosten des Kredits für den Kreditnehmer einzubeziehen sind mit Ausnahme verschiedener, dort im einzelnen genannter Positionen.
Zur Errechnung des effektiven Jahreszinses ist also eine Vergleichsberechnung mit einem Vergleichskredit vorzunehmen.
Weil in § 6 Abs.3 PAngVO nicht alle Kostenfaktoren eingehen und weil nur Kredite mit derselben Laufzeit verglichen werden können, ist der effektive Jahreszins nur in begrenztem Maße für den Preisvergleich von Krediten geeignet. Zu beachten ist auch, dass der effektive Jahreszins nur bei Krediten eine vernünftige Aussage zulässt, nicht aber bei der Kombination von Kredit und Anlagegeschäft,beispielsweise wenn eine Kreditaufnahme kombiniert wird mit dem Abschluss eines Sparvertrages bzw. einer Kapitallebensversicherung, mit der bei Fälligkeit der Kredit auf einen Schlag zurückgezahlt werden soll. Dasselbe gilt für die Gesamtbeurteilung von Bausparvertrag und Bauspardarlehen.
Eine andere Methode des Vergleichs von Krediten ist, von der Bank einen Tilgungsplan (bei identischen Tilgungsraten und -zahlungszeitpunkten) aufstellen zu lassen. Der Kredit, der früher zurückgezahlt ist, ist der günstigere.
Die mathematische Formel zur Errechnung des effektiven Jahreszinses ist im Anhang zu § 6 PAngVO vorgeschrieben und erläutert und schöpft die in der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.2.1998 (ABl.EG Nr.L 101 S.17) eröffneten Spielräume in komplizierter Weise aus. Zur Berechnung ist ein iteratives Verfahren erforderlich, das heute i.a. mit PC-Rechenprogrammen erledigt wird.
Quellen im Netz:
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Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |