Infos Home | Impressum | Original Artikel & Autoren Liste


Edikt

Ein Edikt (von lat. edicere, verkündigen) bezeichnet im römischen Recht öffentliche Erklärungen des Magistrats, besonders die der Prätoren zu Grundsätzen der Anwendung des Rechts während ihrer Amtszeit. Später wurden damit auch Gesetze des Kaisers bezeichnet. In der Neuzeit steht der Begriff vor allem für Gesetze französischer Könige, die einen einzelnen Gegenstand regeln (Gegensatz zu Ordonnanz).

Siehe auch


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.