Dunkelziffer
Als Dunkelziffer bzw. auch "Dunkelzahl" wird in der Regel das Verhältnis zwischen der Zahl der statistisch ausgewiesenen und der wirklich begangenen Straftaten verstanden (Göppinger 1997). Der Begriff stammt aus der Kriminalstatistik, heute wird er auch erweitert verwendet. Es wird diskutiert, ob man die Dunkelziffer wirklich schätzen kann, da sie ja eben im "Dunkeln" liegt, man würde von "Dunklem" auf "Dunkles" schließen. Hohe Dunkelziffern sind oft mit einer negativen Konnotation belegt. "Schätzungen" belaufen sich oft zwischen "5 und 20". Der Begriff des Aufhellen des Dunkelfelds (Göppinger 1997) verdeutlicht besser, dass das Verhältnis von Schätzung zum "wahren Wert" keine fixe Größe ist.
Beispiele
- Die Dunkelziffer an gefälschtenen Bilanzen ist sehr viel höher.
- Das Dunkelfeld der Tötungsdelikte wird wegen einem geschlossenen Institut der Rechtsmedizin wachsen
Etymologisch interessant ist, dass die Dunkelziffer keine Ziffer, sondern eine Zahl bezeichnet.
Quellen
- Hans Göppinger: Kriminologie, Beck Verlag (1997) ISBN 3406373267
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