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Das Duell als ritualisierter Zweikampf trat in Mitteleuropa vom 16. Jahrhundert an auf, als der ritterliche Zweikampf unbedeutend wurde. Wie viele Menschen im Duell ihren Tod fanden, läßt sich nur sehr schwer ermitteln. Zwischen 1594 und 1610 starben in Frankreich achttausend Adlige und Offiziere in Duellen.
Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch von 1871 verfolgte den Zweikampf mit tödlichen Waffen als Sondertatbestand und bedrohte ihn mit Festungshaft; auch im damaligen Österreich-Ungarn waren Duelle rechlich verboten. Die Abhaltung von Duellen wurde jedoch oft nicht gerichtlich verfolgt. Im Gegenteil konnte etwa ein Offizier aus dem Dienst entlassen werden, weil er ein Duell verweigerte. Das Gericht definierte: "Er habe nicht das richtige Ehrgefühl und darum seine Pflicht als Offizier verletzt." [2]
Seit den Strafrechtsreformen der 1960er und 1970er Jahren sind Duelle nicht mehr explizit im Strafrecht aufgeführt. Stattdessen gelten die allgemeinen Regeln des Strafrechts hinsichtlich vorsätzlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Tötung.
Siehe auch: Satisfaktion, Triell.
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