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Dubliner Übereinkommen

Das Dubliner Übereinkommen ist ein Dokument über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrages.

Das Dubliner Übereinkommen wurde am 15. Juni 1990 von den damals 12 EG-Mitgliedstaaten unterzeichnet und ist am 1. September 1997 in Kraft getreten. Das Übereinkommen regelt nun EU-weit die Zuständigkeit im Asylverfahren.

Vollständiger Text: www.unhcr.de/pdf/141.pdf Dokument als pdf vom UNHCR Deutschland
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



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