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Drogentod

Umgangssprachlich wird mit dem Drogentod jene Form des Ablebens bezeichnet, die durch den Konsum von illegalen Drogen verursacht wurde. Aus drogenpolitischer Sicht wurde dieser Gedanken bereits verworfen, da die Opfer legaler Drogen in Deutschland nicht in diese Zahl eingehen.
Zur Dimension: Drogentote durch illegalen Drogen im Jahr 2003 in Deutschland: 1 477, im gleichen Zeitraum 40 000 Todesfällen als Folge von Alkoholkonsums und 110 000 als Folge des Tabakrauchens.
(Quelle: die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Drogen- und Suchtbericht 2004)

Offizieller Drogentoter in Deutschland ist, wer eine von vier Kriterien einer polizeiinternen Dienstvorschrift (PDV 386) aus dem Jahre 1978 erfüllt. Während die komplette Dienstvorschrift nicht einsehbar ist, wurden jedoch an einigen Stellen bereits die relevanten Absätze zitiert, so etwa durch Kraus (KRA02):

''Eine Meldepflicht besteht demnach für Todesfälle, die in einem kausalen Zusammenhang mit dem missbräuchlichen Konsum von Betäubungs- und Ausweichmitteln stehen. Darunter fallen

  1. Todesfälle infolge beabsichtigter oder unbeabsichtigter Überdosierung (Organversagen aufgrund einer akuten Vergiftung),
  2. Todesfälle infolge langzeitlichen Missbrauchs (Langzeitschäden, drogentoxische Schädigungen durch konsumierte Substanzen, verminderte körperliche Abwehrkräfte, Schädigungen durch Streckungsmittel, Erkrankungen und Infektionen durch i.v. Applikation, Hepatitis, HIV),
  3. Selbsttötung aus Verzweiflung über die Lebensumstände oder unter Einwirkungen von Entzugserscheinungen (außer durch Überdosierungen) und
  4. tödliche Unfälle von unter Drogeneinfluss stehenden Personen (v.a. im Straßenverkehr).''

Wenn also die siebenjährige Tochter einer Methadonsubstituierten im Schrank die Heimvergabedosis findet, die Flasche öffnet, austrinkt und alsbald verstirbt, so wird sie mangels einer Missbräuchlichkeit des Konsums nicht als Drogentote geführt.

JahrDrogentote JahrDrogentote JahrDrogentote JahrDrogentote
1973106 1982383 19912125 20002028
1974139 1983472 19922099 20011835
1975195 1984361 19931738 20021513
1976344 1985324 19941624 20031477
1977392 1986348 19951565
1978430 1987442 19961712
1979623 1988670 19971501
1980494 1989991 19981674
1981360 19901491 19991812
(1973-1990 alte Bundesländer, 1991 alte Länder mit Gesamt-Berlin,
ab 1992 gesamtes Bundesgebiet)

Es gibt erhebliche Bedenken ob der Schrankenlosigkeit der zweiten Klausel, die es etwa einem Ex-Junkie faktisch unmöglich macht, eines natürlichen Todes zu sterben. Ebenso ergeben sich bei der Aufnahme der Daten zahlreiche Probleme, da die Verarbeitung der Drogentotenmeldungen in den Bereich der Polizei und nicht in den der statistischen Landesämter fällt, die sonst sämtliche Todesursachen bearbeiten.

Im internationalen Kontext sind die Zahlen nicht vergleichbar, da so gut wie alle anderen europäischen Staaten statt des sozialen Drogentotenbegriffes einen technischen wählen und diesen über internationale Kodierungsverfahren (ICD-10) erfassen.

(KRA02) Kraus, Ludwig; "Epidemiologische Aspekte des Drogentodes" in "Prävention von drogenbedingten Not- und Todesfällen"; Klaus Püschel (Hrsg), Lambertus 2002, ISBN 3-7841-1382-6


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



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