Doppelte Mehrheit
Der Begriff Doppelte Mehrheit stammt aus dem gegenwärtigen Entwurf für die neue EU-Verfassung. Diese sieht vor, dass für eine qualifizierte Mehrheit zunächst eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten zustimmt, wobei jedes Land eine Stimme hätte. Zusätzlich muss diese Mehrheit jedoch mindestens 60 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Im Gespräch sind jedoch auch andere Prozentzahlen (z. B. 55 % der Mitgliedstaaten, 55 % der Bevölkerung und ähnliche).
Die bevölkerungsschwächeren EU-Staaten wehren sich jedoch gegen dieses Modell, weil sie dadurch an Einfluss verlieren.
Wissenschaftler schlagen als Alternatve ein Abstimmungsverfahren vor, das
auf dem Quadratwurzel-Gesetz von Penrose beruht.
- nzz.ch/dossiers/2002/osterweiterung/2004.04.27-al-article9IAV4.htmlwww.nzz.ch/dossiers/2002/osterweiterung/2004.04.27-al-article9IAV4.html
- ruhr-uni-bochum.de/mathphys/presse_eu.htm
www.ruhr-uni-bochum.de/mathphys/presse_eu.htm
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