Infos Home | Impressum | Original Artikel & Autoren Liste


DNA-Test

Ein DNA-Test (auch Genetischer Fingerabdruck oder VNTR (Variable Number of Tandem Repeats) ist eine forensischee Methode, entwickelt im 20. Jahrhundert, bei der die DNA einer unbekannten Probe mit der DNA verglichen wird, die eindeutig einer Person zugeordnet werden kann. Letztere bekommt man gewöhnlich aus einem Haar oder durch einem Mundabstrich.

In einem Labor werden die langen DNA-Stränge mittels PCR untersucht. Die Methode findet sowohl bei Strafverfahren, als auch bei Vaterschaftstests eine wichtige Rolle. Einzelne Bereiche der DNA werden vervielfältigt und miteinander verglichen.

Die Methode beruht auf dem Einsetzen von Mikrosatelliten. Solche sind sehr kleine DNA-Sequenzen die mittels Restriktionsendonukleasen hergestellt wurden und kleiner als 20 Basenpaare sind. Diese Mikrosatelliten sind komplementär zu im menschlichen Genom sehr häufig vorkommenden kurzen Sequenzen (hochrepetitive Sequenzen). Werden diese nun mittels PCR (Polymerase-Ketten-Reaktion) vervielfältigt und als Sonden in das gleiche Medium mit der DNA gegeben, so binden sie an den komplementären Stellen im Genom, die bei jedem Mensch an höchst unterschiedlichen Orten gelegen sind. Es ergibt sich ein für jeden Mensch spezifisches Verteilungsmuster. Sichtbar gemacht werden die Mikrosatelliten mit fluoreszenter oder (selten) radioaktiver Markierung.

Inhalt
1 Interpretation
2 Beispiel
3 Quellen
4

Interpretation

Um eine Probe bzw. das Ergebnis zu interpretieren, werden aufeinander folgende Schlüsse gezogen, die aber auch Fehlschlüsse sein können. Ein ungültiger Schluss an irgendeiner Stelle der Kette macht alle nachfolgenden ungültig.

  1. falsche Übereinstimmung durch falsch positive Testergebnisse
  2. bei einer zufälligen Übereinstimmung muss der Verdächtigte nicht der Urheber der Spur sein
  3. Das biologische Material kann von jemand anderem hinterlegt worden sein
  4. Das biologische Material muss nicht zum Tatzeitpunkt hinterlegt worden sein

 ---------- ---------- ---------- ---------- ----------
 |berichtete| |tatsächl. | |Urheber | |am Tatort | |schuldig |
 |Überein- | -> |Überein- | -> | | -> |anwesend | -> | |
 | stimmung | 1 |stimmung | 2 | | 3 | | 4 | |
 ---------- ---------- ---------- ---------- ----------
 | | ^ ^
 | `-----------------´ | 
 | Urhebertrugschluss |
 | |
 `-------------------------------------------------------------------´
 Trugschluss des Anklägers

Der Trugschluss des Anklägers (Gigerenzer 2002) besteht in der falschen (!) Annahme:
P(unschuld|Übereinstimmung) sei P(Übereinstimmung)

So wird auch oft in den Medien berichtet:da beide Proben mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:1 Million zufällig übereinstimmen, ist auch die Wahrscheinlichkeit der Unschuld 1:1 Million, oder die Wahrscheinlichkeit der Schuld 1 Million:1. Dies ist ein Fehlschluss und falsch (siehe auch bedingte Wahrscheinlichkeit)

Beispiel

Das Labor vergleicht zwei DNA-Proben, die eines Verdächtigen und die am Tatort gefunden. Es berichtet:"Beide Proben mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:1 Million zufällig übereinstimmen". Es sagt aber nichts weiter, als dass man unter einer Millionen Menschen einen mit einer solchen Zufallsübereinstimmung (!) findet.

Der Täterkreis kann aufgrund von Indizien (Geschlecht, wahrscheinlicher Aufenthalt in der Nähe) auf 10 Millionen Menschen eingschränkt werden, es gibt also 10 Menschen mit einer zufälligen Übereinstimmung. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Verdächtige der Urheber der Spur ist 1:10, und nicht etwa 1 Million:1. (finance2.bwl.univie.ac.at/teaching/artikel/bayes.htm )

siehe auch: DNA-Sequenzanalyse, Polymerase-Kettenreaktion

Quellen


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



Webtipps: Branchenbuch Deutschland