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Das Patentamt ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Die Behörde erteilt Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Geschmacksmuster.
Geschichte
Das Kaiserliche Patentamt wurde als erste deutschen Patentbehörde mit dem Patentgesetz vom 25. Mai 1877 gegründet. Am 2. Juli 1877 wurde das erste deutsche Patent für ein "Verfahren zur Herstellung einer rothen Ultramarinfarbe" erteilt.
Siehe auch Patentamt, Europäisches Patentamt, Bundespatentgericht, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marke
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