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Bundesministerium der Justiz

Das Bundesministerium der Justiz ist ein Ministerium der Bundesrepublik Deutschland (siehe auch Bundesregierung).

Inhalt
1 Zuständigkeit
2 Bundesminister der Justiz seit 1949
3

Zuständigkeit

Oberste Dienstherr im Justizministerium ist der Justizminister. Ihm stehen zwei Staatssekretäre zur Seite, darunter ein parlamentarischer.

Der Justizminister ist zugleich Chef der Justizverwaltung, der Rechtspflege und der Strafverfolgungsbehörden.

Im föderativen System Deutschlands ist die Verwaltung der Justiz, Rechtspflege und Strafverfolgung in erster Linie Sache der Bundesländer. Lediglich für den kleinen Ausschnitt der Bundeszuständigkeiten ist das Bundesministerium der Justiz zuständig. Im Dienstbereich des Bundesministers werden jedoch zentrale juristische Aufgaben erledigt, z. B. das Bundeszentralregister beim Generalbundesanwalt.

Die gegenwärtige Justizministerin der zweiten rot-grünen Bundesregierung ist die SPD-Politikerin Brigitte Zypries.

Siehe auch: Rechtspolitik

Internationale Aspekte

Während in Deutschland eine strikte Trennung zwischen Gefahrenabwehr (präventiver Gewalt -> Innenministerium) und Strafverfolgung (repressiver Gewalt -> Justizministerium) stattfindet, bestehen in einigen Staaten keine derartigen Trennungen. In Großbritannien wird die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr unter den Secretary of State for the Home wahrgenommen. In den USA heißt der Justizminister der Attorney General. Im amerikanischen System besteht eine Trennung zwischen Strafverfolgungsaufgaben und der Gefahrenabwehr (durch das neugeschaffene Department of Homeland Security).

Bundesminister der Justiz seit 1949


Siehe auch: Bundesgerichtshof


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