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Bundeshaushaltsordnung

Die Bundeshaushaltsordnung (BHO) ist in Deutschland das Bundesgesetz welches die Ausführung des Haushaltsgrundsätzegesetzes regelt. Im Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) ist die Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplanes und der Landeshaushaltspläne geregelt.

Die Regelungen des Haushaltsgrundsätzegesetzes werden für den Bundesbereich übernommen und näher ausgestaltet. Ab dieser Stufe spaltet sich das Haushaltsrecht des Bundes von dem der Länder ab.

Wichtig für die Ausführung des Gesetzes sind die vorläufigen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung. (Vorl. VV-BHO) Hier werden die Vorschriften der BHO erläutert und präzisiert.

Basisdaten
Kurztitel: Bundeshaushaltsordnung
Voller Titel: ders.
Typ: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Verfassungsrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung: BHO
FNA: 63-1
Verkündungstag: 19. August 1969 (BGBl. I 1969, 1284)
Aktuelle Fassung: 17. Juni 1999 (BGBl. I 1999, 1334)

Die Hierarchie der Gesetze baut sich in absteigender Reihenfolge wie folgt auf: GG -> HGrG -> BHO -> Vorl. VV-BHO

(Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese findet sich nur im Bundesgesetzblatt!)

Rechtshinweis
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.