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Bundesausbildungsförderungsgesetz

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz regelt die staatliche Unterstützung von SchülerInnen und Studierenden. Es wird üblicherweise mit dem Kürzel BAföG abgekürzt (BundesAusbildungsrderungsGesetz)

Der Name BAföG wird dabei in zwei Bedeutungen verwendet: Für das konkrete Gesetz, aber auch für die sich aus dem Gesetz ergebende Förderung. Leistungen aus dem BAföG werden zum Teil als direkter Zuschuss, zum Teil als zinsloses Darlehen gewährt, welches nach Abschluss des Studiums an das Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt werden muss. Bekommt man auf Grund von Ausnahmeregelungen über die Regelstudienzeit hinaus BAföG, so handelt es sich hierbei i.a. um ein verzinstes Volldarlehen. BAföG ist eine Sozialleistung im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB), das Bundesausbildungsförderungsgesetz besonderer Teil des SGB (vgl. Art. II § 1 Nr. 1 SGB I).

Basisdaten
Kurztitel: Bundesausbildungsförderungsgesetz
Voller Titel: ders.
Typ: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Sozialrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung: BAföG
FNA: 2212-2
Verkündungstag: 26. August 1971 (BGBl. I 1971, S. 1409)
Aktuelle Fassung: 1. September 2003 (BGBl. I 2003, S. 3022)

Geschichte

Das BAföG wurde 1971 als Vollzuschuss (es musste also nichts zurückgezahlt werden) für individuell bedürftige Studierende eingeführt. Der Höchstbetrag entsprach in etwa dem vom deutschen Studentenwerk in seiner Sozialerhebung als notwendig erachteten Betrag. 1972 wurden 44,6% der Studierenden durch BAföG gefördert (270.000 BAföG-Empfänger/innen bei 606.000 eingeschriebenen Studierenden).

Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde im Laufe der 1970er Jahre deutlicher erweitert. Neben Studierenden wurden auch Auszubildende, Schüler/innen und andere anspruchsberechtigt.

Alle zwei Jahre findet eine Überprüfung der Bedarfssätze statt (Novellierung des Gesetzes).

Trotz verschiedener Forderungen nach einer Dynamisierung des Anspruchs gemäß allgemeiner Preissteigerung und studentischem Warenkorb oder eines zielgerichteten Ausbaus in Richtung Grundeinkommen, ist das Gesetz im Kern gleich geblieben, nur die Frei- und Förderbeträge wurden immer wieder angepasst.

Nach inzwischen 18 BAföG-Novellen und vielen Reform-Diskussionen ist das BAföG inzwischen nur noch für knapp 14% der Studierenden eine (Teil-)Finanzierungsquelle.

Lt. Statistischem Bundesamt bekamen 2003 ca. 777 000 Schüler und Studenten BAföG, 7 Prozent mehr als 2002. Ein Student bekam im Schnitt 370 Euro im Monat, ein Schüler 303 Euro. Nicht alle erhielten das ganze Jahr über Geld, 47 Prozent den Höchstsatz.


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
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