Infos Home | Impressum | Original Artikel & Autoren Liste


Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die Behörde, die in Deutschland für die Arbeitsverwaltung zuständig ist. Sie ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und hat ihren Sitz in Nürnberg. Sie untersteht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.

Inhalt
1 Geschichte
2 Aufgaben und Zuständigkeiten
3 Struktur
4 Finanzierung
5 Reform der Arbeitsverwaltung
6 Präsidenten und Vorstände der BA

Geschichte

Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Aufgaben der BA sind u. a. im Dritten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt.

Struktur

Die BA hat im Wesentlichen einen dreistufigen Aufbau:
Einige Aufgaben werden innerhalb der BA durch so genannte besondere Dienststellen wahrgenommen, hierunter fallen unter anderem:

Finanzierung

Finanziert wird die BA vor allem durch Sozialversicherungsbeiträge. Aus diesen werden die
Kernaufgaben und die Versicherungsleistungen (wie zum Beispiel Arbeitsvermittlung, Arbeitsberatung oder Arbeitslosengeld) getragen.

Der Bund genehmigt den Haushalt der BA und ersetzt aufgrund des §363 SGB III die Kosten der BA, welche aus den zusätzlich übertragenen Aufgaben (wie zum Beispiel Kindergeld oder Arbeitslosenhilfe) entstehen.

Nach §364 und §365 SGB III ist der Bund verpflichtet die zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft erforderlichen Liquiditätshilfen als zinslose Darlehen zu leisten wenn die Mittel der BA nicht zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen ausreichen. Diese Darlehen sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Einnahmen eines Monats die Ausgaben übersteigen und dieser Überschuss voraussichtlich im nächsten Monat des laufenden Haushaltsjahres nicht zur Deckung der Ausgaben benötigt wird. Können Darlehen des Bundes zum Schluss des Haushaltsjahres aus den Einnahmen und der Rücklage der BA nicht zurückgezahlt werden, so wird aus den die Rücklage übersteigenden Darlehen ein Zuschuss.

Reform der Arbeitsverwaltung

interne Reformanstrengungen

Bereits
1997 begann die BA mit verschiedenen Reformprojekten welche auch heute noch parallel zu den gesetzlichen Reformvorhaben laufen und eng mit diesen abgestimmt wurden und werden da einige Reformen nicht ohne Gesetzesänderungen möglich sind.

Reform der BA durch Gesetz

Die im Jahre
2002 von der Bundesregierung eingesetzte Hartz-Kommission stellte zahlreiche Konzepte zur Modernisierung der Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt vor.

Das erste und zweite Gesetz zur Modernisierung der Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt beschäftigten sich weniger mit strukturellen Änderungen innerhalb der BA, sondern viel mehr mit der Stärkung der Eigenverantwortung der Arbeitslosen. Durch Unterstützung der privaten Arbeitsvermittler und Verschärfung der Bedingungen unter denen Lohnersatzleistungen durch die BA gezahlt werden sollte der Arbeitsmarkt entlastet werden.

Das Stützen der privaten Arbeitsvermittler erwies sich hierbei als totaler Fehlschlag. Es gab auch schon vor den Reformbemühungen private Arbeitsvermittler, welche mit Erlaubnis der BA gewerbliche Arbeitsvermittlung betrieben. Die Reform brachte zwar weitere private Arbeitsvermittler auf den Plan, da diese nunmehr von der BA indirekt über Vermittlungsgutscheine finanziert wurden, doch die erhoffte Entlastung des Arbeitsmarktes trat nicht ein, da auch private Arbeitsvermittler nicht vermitteln können was nicht existiert.

Das ab dem 1. Januar 2004 in Kraft getretene drittes Gesetz zur Modernisierung der Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-III) brachte einige strukturelle Änderungen innerhalb der BA, welche sie von einer konventionellen Behörde in eine effektive und kundenorientierte Agentur umbauen soll.

Des weiteren enthält das dritte Gesetz zur Modernisierung der Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eine Reihe von rechtlichen Vereinfachungen im SGB III, durch welche unter anderem eine Beschleunigung und Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens erwartet wird.

Präsidenten und Vorstände der BA

An der Spitze der BA stand bis 2002 ein Präsident. Bislang hatten seit 1952 folgende Personen dieses Amt inne:

Nach Reformen der BA im Jahr 2002 wurde diese Position in einen dreiköpfigen Vorstand umgewandelt, der sich wie folgt zusammensetzte, und dessen Mitglieder keinen Beamtenstatus mehr aufgrund Ihrer Tätigkeit bekamen: Siehe auch: Sozialversicherung, Sozialstaat, Sozialabbau


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.