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Da nach europäischem Recht Wettbewerbsbeschränkungen, die den Handel zwischen Mitgliedstaaten betreffen, unzulässig sind, musste die im deutschen Sprachraum lange bestehende Regelung geändert werden: Zum 1. Oktober 2002 wurde das bis zu diesem Zeitpunkt gültige freiwillige Preisbindungssystem ("Preisbindungsrevers") gesetzlich geregelt.
Gegner der Buchpreisbindung betrachten diese als eine illegitime Einschränkung des Wettbewerbs.
Von Befürwortern der Preisbindung wird angeführt, dass diese ein flächendeckendes Angebot von Büchern als Kulturgut sicherstellt und hierdurch für die Verlage eine Quersubvention anspruchsvoller Titel (Literatur) und Fachliteratur mit kleiner Auflage ermöglicht. Dieses ist aber statistisch bisher nicht belegt worden.
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