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Das Bakterium Bacillus thuringiensis ist ein weltweit verbreitetes Bodenbakterium, das in der Lage ist, ein Gift (Bt-Toxin) zu produzieren, welches spezifisch auf verschiedene Insekten, vor allem auf die Larven des Maiszünslers (Pyralis farinalis), wirkt. Das Gen, welches dieses Gift codiert, wurde in den Mais sowie in eine Reihe weitere Pflanzen eingebaut, um so einen Schutz vor den Schädlingen zu bekommen, der unabhängig von großflächigem Einsatz gefährlicher Schädlingsbekämpfungsmittel ist. Für den Menschen sowie für andere Wirbeltiere ist das Gift offensichtlich unschädlich, da es im Magen vollständig abgebaut wird. Mittlerweile sind mehr als 100 Patente auf verschiedene gentechnische Varianten des Proteins, des Bakteriums und der veränderten Pflanzen angemeldet worden.
Neben dem internen Schutz der Pflanzen vor spezifischen Schädlingen argumentieren die Befürworter des Anbaus von Bt-Mais vor allem mit der Aussage, dass der Bt-Mais weit weniger mit Pilzen und den zugehörigen Giften der Pilze (die weitgehend erwiesen krebserregend sind) belastet ist. Dies liegt an der verringerten Fraßschädigung, die zugleich ein Ansammeln von Wasser in den Fraßgängen und damit ein Wachstum der Pilze verhindert.
Anbau von Bt-Mais
Der Bt-Mais stellt einen der ersten gentechnisch veränderten Organismen dar, der wirtschaftlich im großen Stil angebaut und als Nahrungspflanze genutzt wurde. Die Anbaufelder des Bt-Mais liegen vor allem in den USA, wo im Jahr 2000 bereits über zehn Millionen Hektar mit ihm bepflanzt waren.
In Europa gibt es bislang keinen nennenswerten Bt-Maisanbau. Das erste Pilotprojekt in Deutschland startete 1998 mit der Aussaat auf 350 Hektar im Rahmen der Sortenprüfung. Zu Beginn des Jahres 2000 wurde der Anbau jedoch auf massiven Druck verschiedener Umweltschutzgruppen (Greenpeace, BUND u.a.) sowie durch die Grünen-Minister Jürgen Trittin und Andrea Fischer gestoppt. Mittels einer Weisung hob die damalige Bundesgesundheitsministerin die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Robert-Koch-Instituts aus dem Jahr 1997 auf und entzog somit der Zulassung die juristische Grundlage. Im wesentlichen wurde diese Weisung durch drei Argumente begründet:
Nach Ansicht der Bundesgesundheitsministerin (und anderer Gegner gentechnisch veränderter Lebensmittel) bestehe die Gefahr,
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