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1 Geschichte 2 Verwaltungsgliederung 3 Auf dem Weg zur vollständigen Eingliederung 4 Ortsnamen 5 Kreise im Bezirk Bialystok 1944 6 |
Dessen Grenze verlief von der Südostspitze Ostpreußens (Suwalki-Zipfel) den Njemen entlang bis Mosty (ausschließlich Grodno), einschließlich Wolkowysk und Pruzana bis zum Bug westlich Brest-Litowsk und von dort entlang der bisherigen Grenzen zum Generalgouvernement und zu Ostpreußen.
Die Übergabe des Bezirks Bialystok erfolgte am 1. August 1941; gleichzeitig schied er aus dem Operationsgebiet des Heeres aus.
Sitz der Verwaltung des Bezirkes Bialystok war die Stadt Bialystok.
Zunächst zum Zivilkommissar und dann zum Chef der Zivilverwaltung in Bialystok wurde der ostpreußische Oberpräsident und Gauleiter Erich Koch aus Königsberg (Pr) ernannt.
Im Juli/August 1944 wurde der Bezirk Bialystok bis zur Narew-Bobr-Linie von Osten her durch Truppen der Roten Armee besetzt. Die Behörde des Chefs der Zivilverwaltung wurde nach Bartenstein (Ostpr.) verlegt.
Im Januar 1945 besetzte die Rote Armee die letzten Teile des Bezirks Bialystok, d. h. den Restteil der Landkreise Lomscha und Grajewo.
Am 1. September 1941 wurde u. a. das Gebiet um Grodno dem Reichskommissariat Ostland zugelegt.
Der Erlass über die Abgrenzung des Bezirkes Bialystok vom 18. September 1941 trennte das Gebiet um Grodno vom Reichskommissariat Ostland ab und gliederte es am 1. 11. 1941 in den Bezirk Bialystok ein.
Danach trat eine Neugliederung der Kreise in Kraft.
Der Landkreis Augustowo wurde auf die Landkreise Grajewo und Grodno aufgeteilt, der Landkreis Pruzana wurde mit dem Landkreis Bielsk vereinigt.
Am 20. Oktober 1943 wurde die Grenze zum ostpreußischen Landkreis Sudauen (Suwalki), Regierungsbezirk Gumbinnen, zugunsten des Bezirkes Bialystok begradigt.
Weitere Gebietsveränderungen fanden bis Kriegsende nicht mehr statt.
Zum 1. April 1942 wurde das deutsche Post- und Fernmelderecht eingeführt. Der Bezirk Bialystok gehörte fortan zur Reichspostdirektion Gumbinnen.
Am 1. August 1942 wurde das ostpreußische Kennzeichen I C für Kraftfahrzeuge eingeführt.
Seit dem 1. November 1942 galt im gesamten Bezirk das deutsche bürgerliche, Straf- und Strafverfahrensrecht. Dementsprechend wurden Amtsgerichte in Bialystok und Grodno unter dem Landgericht Bialystok gebildet. Hinzu trat das Sondergericht Bialystok.
Die Aufgaben des Oberlandesgerichts werden vom Oberlandesgericht Königsberg (Pr) wahrgenommen.
Zum 1. Dezember 1942 wurde die Aufnahme des allgemeinen (Reichs-) Postdienstes verfügt. Ostpreußen und der Bezirk Bialystok erhielten später gemeinsam die Postleitzahl 5 b.
Am 1. Mai 1943 wurde für die nicht reichsdeutschen Bewohner des Bezirks Bialystok eine zweijährige Dienstleistungspflicht eingeführt. Die Regelung des Arbeitseinsatzes erfolgte durch die Arbeitsämter.
Zuletzt wurden ab 1. November 1943 auch die Vorschriften über die Hitlerjugend (HJ) noch eingeführt. Zuständig für den Bezirk Bialystok wurde der Führer des Gebietes Ostpreußen der HJ.Geschichte
Nach Beginn des Russlandfeldzuges ordnete der Erste Erlass über die Einführung der Zivilverwaltung in den neu besetzten Ostgebieten vom 17. Juli 1941 die Übernahme der Zivilverwaltung im Bezirk Bialystok an.Verwaltungsgliederung
Der Bezirk Bialystok umfasste zunächst den Stadtkreis Bialystok und die Landkreise Augustowo, Bialystok, Bielsk, Grajewo, Lomscha, Pruzana, Sokolka und Wolkowysk.Auf dem Weg zur vollständigen Eingliederung
Seit dem 1. Januar 1942 galt als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel die Reichsmark.
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