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Betäubungsmittelgesetz (Deutschland)

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln (Drogen) festlegt. Als Anhänge beinhaltet das BtMG drei Listen mit einer Aufzählung der
  1. nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel,
  2. verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel und
  3. verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel.
Diese Stoffe bilden die im Geltungsbereich des Gesetzes illegalen Drogen. Alkohol und Nikotin sind in Deutschland legalisierte Drogen und tauchen damit im Gesetz nicht auf.

Das Gesetz der Schweiz heißt gleichfalls Betäubungsmittelgesetz, wird jedoch BetMG abgekürzt. In Österreich existiert das Suchtmittelgesetz, das den Drogenmissbrauch bekämpfen soll.
Basisdaten
Kurztitel: Betäubungsmittelgesetz
Voller Titel: Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
Typ: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung: BtmG
FNA: 2121-6-24
Verkündungstag: 28. Juli 1981 (BGBl. I 1981, S. 681)
Aktuelle Fassung: 10. Januar 2004 (BGBl. I 2004, S. 28)
Grundsätzlich gehört das Betäubungsmittelgesetz in die Kategorie der Verwaltungsgesetze, da Regelungsmaterie der Verkehr der Betäubungsmittel ist. Durch die Strafvorschriften in den §§29-30a BtmG ist es aber zugleich eines der wichtigsten Gesetze im Bereich des Nebenstrafrechts.

Für die Einfuhr und Ausfuhr der Grundstoffe zahlreicher Betäubungsmittel (insbesondere synthetischer Drogen wie Amphetaminen u.a.) gilt das Grundstoffüberwachungsgesetz.

Inhalt
1 Historie
2 Rechtsverwandtschaften
3
4

Historie

Deutschland

Das Betäubungsmittelgesetz ist der direkte Nachfolger des Opiumgesetzes des Deutschen Reiches in der Fassung vom
10. Dezember 1929 und wurde am 10. Januar 1972 veröffentlicht. Am 28. Juli 1982 und am 1. März 1994 erfolgten eine Neufassung, bzw. eine Neuveröffentlichung. Die aktuelle Fassung stammt vom 22. Dezember 2003, geändert durch die Achtzehnte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (18. BtMÄndV).

Rechtsverwandtschaften

Im Kontext des BtMG stehen vier Verordnungen: Thematisch verwandt sind sowohl die gesetzlichen Regelungen zu Grundstoffen als auch zu Medikamenten.

zur Geschichte desselben:
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.