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In Deutschland darf sich nur Architekt nennen, wer in die Architektenliste einer Architektenkammer eingetragen ist. Dafür benötigt man neben dem abgeschlossenen Architekturstudium Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren; Details regeln die Architektengesetze der Bundesländer. Die Architekten sind etwa je zu einem Drittel selbständig, in der freien Wirtschaft angestellt oder in der öffentlichen Verwaltung tätig. Die vielfältigen Aufgaben und die hohe Zahl an Projektbeteiligten führen dazu, dass Teamarbeit bei Architekten sehr verbreitet ist.
Der Trend zur Spezialisierung macht auch vor dem an sich generalistisch angelegten Architektenberuf nicht halt. Neben dem Architekten, der sich hauptsächlich mit Hochbau beschäftigt gibt es in Deutschland noch die Berufsgruppen der Landschaftsarchitekten und Innenarchitekten. Weiterhin findet in den einzelnen Büros eine zunehmende Spezialisierung auf bestimmte Bauaufgaben (Verwaltungs- und Gewerbebau, Kulturbau, Wohnungsbau etc.) oder auf bestimmte Leistungsphasen der HOAI (z.B. Entwurf, Ausführungsplanung, Ausschreibung oder Bauleitung) statt. Außerdem lässt sich noch eine Spezialisierung auf bestimmte Nischen feststellen, wie z. B. das Ökologische Bauen oder die Sanierung von Altbauten beobachten.
Siehe auch
www.bak.de Seite der Bundesarchitektenkammer
www.sia.ch Seite des "Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein"
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