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Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland

Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e.V. (ACK) ist ein 1948 gegründeter Zusammenschluss christlicher Kirchen in Deutschland zum Zweck der Förderung ökumenischer Zusammenarbeit und der Einheit der Kirchen.

Einzelne Kirchen können Mitglieder-, Gast- oder Beobachterstatus besitzen. Neben der Mitgliedschaft auf Bundesebene gibt es auch landesweite und örtliche ACK, wo sich die Mitgliedschaft von der auf Bundesebene unterscheiden kann. So kann etwa eine lokale Gemeinde einer bestimmten Kirche in der örtlichen ACK Mitglied sein, ohne dass die Kirche selbst auf Landes- oder Bundesebene der ACK angehört.

Ökumenischer Konsens

Die in der ACK zusammengeschlossenen Kirchen "bekennen den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland und trachten darum, gemeinsam zu erfüllen, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes" (§ 1 der Satzung).


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