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Amt
Der Begriff
Amt
(v. althochdt.:
ambath
) bezeichnet
eine offizielle Stellung, die mit einer bestimmten Würde und Verantwortung verbunden ist
das Amt des Politikers, oder eine andere öffentliche Funktion; siehe
Öffentliches Amt
in der
Kirche
das geistliche Amt der
Kleriker
(z.B.
Bischöfe
,
Priester
und Diakone), siehe
Amt (Kirche)
eine freiwillig und ohne Bezahlung erfolgte Aufgabe, siehe
Ehrenamt
eine
Behörde
oder Dienststelle, bzw. deren Raum; siehe Amt (Behörde)
eine Gebietskörperschaft in den Bundesländern
Brandenburg
,
Mecklenburg-Vorpommern
und
Schleswig-Holstein
; siehe
Amt (Gebietskörperschaft)
in der Schweiz kurz für bestimmte Amtsbezirke (zum Kanton Solothurn siehe Artikel
Amtei
)
in der
römisch-katholischen Kirche
auch einen feierlichen
Gottesdienst
, z.B. Hochamt, Festamt, etc.
eine Provinz in Dänemark - siehe
Verwaltungsgliederung Dänemarks
„Amt“
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