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Amt

Der Begriff Amt (v. althochdt.: ambath) bezeichnet

  1. eine offizielle Stellung, die mit einer bestimmten Würde und Verantwortung verbunden ist
  2. eine freiwillig und ohne Bezahlung erfolgte Aufgabe, siehe Ehrenamt
  3. eine Behörde oder Dienststelle, bzw. deren Raum; siehe Amt (Behörde)
  4. eine Gebietskörperschaft in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein; siehe Amt (Gebietskörperschaft)
  5. in der Schweiz kurz für bestimmte Amtsbezirke (zum Kanton Solothurn siehe Artikel Amtei)
  6. in der römisch-katholischen Kirche auch einen feierlichen Gottesdienst, z.B. Hochamt, Festamt, etc.
  7. eine Provinz in Dänemark - siehe Verwaltungsgliederung Dänemarks

„Amt“


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