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Allgemeines Eisenbahngesetz

Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) gilt für Eisenbahnen. Es gilt nicht für andere Schienenbahnen wie Magnetschwebebahnen, Straßenbahnen und die nach ihrer Bau- oder Betriebsweise ähnlichen Bahnen, Bergbahnen und sonstige Bahnen besonderer Bauart.

Basisdaten
Kurztitel: Eisenbahngesetz
Voller Titel: Allgemeines Eisenbahngesetz
Typ: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung: AEG
FNA: 930-9
Verkündungstag: 27. Dezember 1993 (BGBl. I 1993, S. 2378, 2396)
Aktuelle Fassung: 1. Januar 2004 (BGBl. I 2003, S. 2518)

Als Ziel des Gesetzes wird definiert: "(2) Mit dem Ziel bester Verkehrsbedienung haben Bundesregierung und Landesregierungen darauf hinzuwirken, daß die Wettbewerbsbedingungen der Verkehrsträger angeglichen werden, und daß durch einen lauteren Wettbewerb der Verkehrsträger eine volkswirtschaftlich sinnvolle Aufgabenteilung ermöglicht wird."

Das Gesetz dient der Umsetzung der E(W)G-Richtlinie 91/440.


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.