Abrüstung
Als Abrüstung bezeichnet man den Prozess, bei dem ein oder mehrere Staaten ihre militärischen Ressourcen (Soldaten, Waffensysteme) abbauen. Abrüstung kann einseitig oder gleichzeitig durch zwei (bilateral) oder mehrere (multilateral) Staaten erfolgen.
Abrüstung ist ein eigentlich falscher Begriff, da es bei den meisten Gesprächen darum ging (und geht), bestimmte Waffen nicht zu bauen, keinesfalls bestehende Kapazitäten abzubauen. Das primäre Ziel heißt Rüstungskontrolle. Eines der wenigen Beispiele für Abrüsting war der ABM-Vertrag, mit welchem Mittelstreckenraketen durch Sowjetunion und USA bilateral abgeschafft wurden.
Abrüstung gelangte insbesondere in der Endzeit des Kalten Krieges zwischen der NATO und dem Warschauer Pakt ins Bewusstsein der Öffentlichkeit. In dieser Zeit demonstrierten aus gutem Grund oft mehrere hunderttausend Menschen für Abrüstung und gegen das Wettrüsten.
Internationale Abkommen zur Abrüstung und zur Rüstungsbegrenzung
- ABM-Vertrag - Vertrag zur Begrenzung von Raketenabwehrsystemen
- Chemiewaffenkonvention - Vertrag über das Verbot Chemischer Waffen (Leider werden solche Konventionen nur selten von Ländern unterschrieben, die solche Waffen besitzen.)
- SALT I und II - Verträge zur Begrenzung der nuklearen Rüstung
Weblinks:
www.armscontrol.de/www.armscontrol.de/ - Website der Interdisziplinären Forschungsgruppe Abrüstung, Rüstungskontrolle und neue Technologien (IFAR)
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